Unterstützen Sie uns

Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern engagiert sich seit über 140 Jahren für Menschen, die direkt oder indirekt unter dem Missbrauch von Suchtmitteln speziell Alkohol leiden. Dank Ihrer Unterstützung führen wir diese Arbeit mit Engagement und Menschlichkeit weiter.

In der Schweiz leben rund 300’000 alkoholabhängige Menschen. Etwa eine Million Familienangehörige sind von dieser Erkrankung mitbetroffen. Über 5000 Personen sterben jährlich an den Folgen des Alkoholkonsums oder an alkoholbedingten Krankheiten. Dazu zählen Krebserkrankungen, degenerierte Blutgefässe oder Herzinfarkte.

Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern verhindert und mindert diese alkohol- und suchtmittelbedingten Auswirkungen. Mit Ihrer Spende helfen und begleiten wir Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Professionell, anonym und mit viel Menschlichkeit.

Wie hilft das Blaue Kreuz?

Betroffene Personen und Angehörige erhalten psychosoziale Hilfe. Wir beraten und begleiten Einzelpersonen, Paare und Familien. Unbürokratisch, auf die Situation abgestimmt und mit breiter Erfahrung.

 

Ihre Unterstützung stärkt unser Fundament
Helfen Sie direkt Familienvätern, Müttern, Jugendlichen und Kindern, die vielleicht zu Ihren Nachbarn zählen.

Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern erhält ausser einem Beitrag aus dem nationalen Alkoholzehntel keine staatlichen Beiträge, auch nicht von Krankenkassen. Wir finanzieren uns durch Spenden, Legate, Kollekten von den Landeskirchen, freiwillige Beiträge von Institutionen, Stiftungen und dem Erlös der blue cocktail bar, von roundabout und der Tabak- und Alkoholtestkäufe.

Wir freuen uns über Ihre Spende. Vielen Dank für Ihre menschliche Grösse.

Ihr Spendenkontakt

Blaues Kreuz Aargau/Luzern
Patrick Jola
Leiter Kommunikation/Fundraising

Herzogstrasse 50
5000 Aarau

Telefon
+44 272 04 37
spenden-aglu(at)blaueskreuz(dot)ch

Spendenkonto

CH53 0900 0000 5000 1372 5

Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern ist ZEWO-zertifiziert. Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden