Legate und Trauerspenden

Einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Mit einem Legat.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Dies bedeutet bei einem Testament wichtige Änderungen bei den Pflichtteilen.

Das Erstellen eines Testaments zu Lebzeiten bringt viele Vorteile. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation über ihr Leben hinaus zu unterstützen und so eine menschliche Zukunft mitzugestalten. Mit einem Legat, durch Erbeinsetzung, Versicherungsbegünstigung oder durch eine Trauerspende.

Der Blick zurück auf ein Leben mit glücklichen Momenten und denkwürdigen Entscheidungen oder Entwicklungen erfüllt Menschen mit Dankbarkeit. Deshalb wählen viele – nebst Begünstigung an ihre Nachkommen – ein Legat oder Erbschaft an eine gemeinnützige Institution oder Organisation, die sich über ihre Lebensdauer hinaus für einen überzeugenden Zweck engagiert.

Mit einem Legat vermachen Sie einer Person oder Organisation eine bestimmte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel usw.) oder eine bestimmte Summe aus Ihrem Vermögen. Die Institution erhält damit einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben. Das Legat können Sie in beliebiger Höhe ausrichten. Bedingung ist einzig, dass die Pflichtteile des Ehegatten und der Nachkommen uneingeschränkt verbleiben – Berechnung der Pflichtteile ab 1.1.2023. Das Blaue Kreuz Aargau/Luzern ist als gemeinnützige Organisation in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Was ist zu tun, damit ihr guter Wille in die Tat umgesetzt werden kann?

Zentral ist, diese Absicht schriftlich festzuhalten. Ein Testament kann man ohne juristischen Beistand selbst erstellen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Ort und Datum
  • Ein genauer Betrag oder prozentualer Anteil des Erbes
  • Der exakte Name der begünstigten Organisation
  • Unterschrift

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Blaues Kreuz Aargau/Luzern
Patrick Jola
Leiter Kommunikation/Fundraising

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